AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tanzschule Fenselau, Gerhardstr. 22-26, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331/708522
Email.: www.tanzschule-fenselau.de
Anmeldung
Mit Abgabe der Anmeldung kommt es zum Vertragsabschluss.
Die Anmeldungen zum Tanzkurs (auch Internetanmeldungen mit Unterschrift) sind verbindlich und verpflichtet somit auch zur Zahlung des vollen Kurshonorars.
Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem/r Erziehungsberechtigen unterschrieben werden. Der unterzeichnende Elternteil wird durch diese Unterschrift automatisch Vertragspartner der Tanzschule Fenselau.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ausnahme: Tanzkurse mit einer festgelegten Anzahl von Unterrichtseinheiten. Die Dauer einzelner Tanzkurse ergibt sich aus dem Anmeldeformular des jeweiligen Tanzkurses.
Mitgliedsbeiträge, Kurshonorare, Zahlungsbedingungen
Die Zahlung bei Tanzkreisen aus den verschiedensten Fachbereichen erfolgt per Lastschrift.
Lastschriften für monatliche Zahlungen werden jeweils am 1. des Monats (je nach Vertragsbeginn) eingezogen.
Bei fehlerhaften Angaben der Bankverbindung, mangelnder Deckung des Kontos etc. und einer dadurch verursachten Rücklastschrift berechnen wir die uns belastenden Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 6,00 €.
Bei Kündigungen vor den Sommerferien und Wiedereinstieg nach den Sommerferien, erheben wir eine Gebühr in Höhe von 11/2 Monatsbeiträgen.
Eine Bezahlung mit einer Bildungskarte wird nur über einen Zeitraum von mindestens 3 Monatsbeiträgen akzeptiert.
NICHTERSCHEINEN ODER FERNBLEIBEN VON DEN UNTERRICHTSSTUNDEN ENTBINDET NICHT VON DER ZAHLUNGSPFLICHT.
Sollte ein Kurs nicht genügend Teilnehmer haben, obliegt es der Tanzschule zu entscheiden, ob der Kurs durchgeführt wird oder nicht. Auch im Falle eines erworbenen Gutscheins, ist eine Barauszahlung des Gutscheinwertes für einen nicht zustande gekommenen Kurs, nicht möglich. Der Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit eingelöst werden.
Sollte der Kurs aus Krankheitsgründen unterbrochen werden müssen oder gar nicht erst begonnen werden ist das Honorar trotzdem fällig. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift für die Versäumten Stunden. Eine Barzahlung ist nicht möglich! Mit der Gutschrift kann der komplette Kurs oder die versäumten Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei Tanzkreisen kann nach Absprache der Beitrag bei einer längeren Fehlzeit (nur mit Attest) ausgesetzt werden.
Kündigung
Verträge die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, beinhalten eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Verträge die ab 01.03.2022 geschlossen wurden, können binnen einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.
Allgemeine Regeln und Teilnahmebedingungen
Aus zwingend betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt u.s.w.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden.
Der Unterricht entfällt an gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu zahlen, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12-tel des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird.
Für die Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) der Tanzschule mitzuteilen.
Ihre Tanzschule Fenselau